Unser Verein wird von vier Säulen getragen: 

 

die Rechtspflege,

die Kultur (auch im Verständnis von Rechtskultur),

die Kunst und

die Rechtsgeschichte

 

Für die Förderung von Kunst bedarf es einer abstrakteren Betrachtung. Hier wird es nicht immer möglich sein, einen konkreten Bezug zum Recht und zur Justiz im Vordergrund zu sehen. Doch sollte auch eine sekundäre gedankliche Verknüpfung genügen, um Ausstellungen (Gemälde, Plastiken, Fotos…), Konzerte (von Klassik über Liedermacher/Chanson bis Rock und Pop…) und kleinere Aufführungen sowie Darstellungen aus dem Bereich der darstellenden Kunst zum Erfolg zu verhelfen.